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IMMO26

14.01.2026–15.01.2026

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FAQ

In welchem Format müssen die Meldungen erstellt werden?

Alle Meldungen werden im XML-Format nach den amtlichen Datensatzbeschreibungen erstellt. Für Massendatenmeldungen ist eine GZIP-Komprimierung erforderlich. Dadurch ist die Datenübertragung effizient, sicher und maschinenlesbar.

Welche Vorteile bietet das Modul BZSt für die Finanzberichterstattung?

Es automatisiert die Datenerfassung, prüft Meldungen auf Vollständigkeit und Plausibilität, reduziert manuelle Fehler und stellt die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften…

Wie werden Meldungen an das BZSt übermittelt?

Die Übermittlung erfolgt entweder händisch über das BZStOnline-Portal (BOP), per XML-Web Upload oder über die Massendaten-Schnittstelle ELMA. Das Modul BZSt…

Welche Fristen gelten für die Meldungen an das BZSt?

CRS- und FATCA-Meldungen erfolgen jährlich, DAC6-Meldungen innerhalb von 30 Tagen nach dem meldepflichtigen Ereignis, und FSAK-Meldungen bis Ende Februar des…

Wer ist zur Abgabe von BZSt-Meldungen verpflichtet?

Meldepflichtig sind deutsche Finanzinstitute wie Banken, Investmentunternehmen oder spezifizierte Versicherungsgesellschaften. Zusätzlich können Nutzer und Intermediäre nach DAC6 zur Meldung grenzüberschreitender…

Welche Meldungen können mit dem Modul BZSt erstellt werden?

Das Modul BZSt unterstützt die automatische Erstellung von Meldungen nach CRS, FATCA, DAC6 und FSAK. Dadurch wird die rechtssichere, digitale…

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