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Webinar: Rollen und Berechtigungen

18.11.2025

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Regulatorisches Meldewesen.

Automatisierte Meldungen
sicher und zuverlässig.

Das regulatorische Meldewesen ermöglicht automatisierte Meldungen an die Bundesbank (BBk), die BaFin, das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) sowie Finanzämter. Gemäß den rechtlichen und technischen Vorgaben.

Die Module.
1

Erstellen und verschicken Sie hier die Statistikmeldungen an die Bundesbank.

2

Meldungen der Alternativen Investmentfonds auf KVG-Ebene und Fonds-Ebene erstellen. Ebenso die Informationsregister-Meldung.

3

Meldungen zum Finanzkonteninformationsaustausch, zu den Freistellungsaufträgen und grenzüberschreitenden Steuergestaltung abgeben.

4

Versenden Sie hiermit die Meldung zur gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung.

5

Vereinfachen Sie Planungsaufgaben sowie Buchhaltung und simulieren Sie beliebige Szenarien.

Technische Highlights.
  • Direkte Schnittstellen zu BBk, BZSt, BaFin, Finanzamt
  • Konfigurierbare Datenabholung für die Meldungen
  • Schnittstellen zu anderen Buchhaltungslösungen möglich
  • Anpassbare Berichte und Auswertungen
  • Integriertes Änderungsprotokollsystem
  • Vielfältige Import- und Exportmöglichkeiten
Anwender-Highlights.
  • Einheitlicher Meldungsworkflow
  • Freigabeprozess mit 4-Augen-Prinzip
  • Datenabholung per Knopfdruck möglich
  • Erleichterung der Meldungserstellung
  • Gesamter Meldungsablauf in einer Software
  • Hilfreicher Kundensupport
Häufig gestellte Fragen.
In welchem Format müssen die Meldungen erstellt werden?

Alle Meldungen werden im XML-Format nach den amtlichen Datensatzbeschreibungen erstellt. Für Massendatenmeldungen ist eine GZIP-Komprimierung erforderlich. Dadurch ist die Datenübertragung effizient, sicher und maschinenlesbar.

Wie oft müssen BaFin-Meldungen eingereicht werden?

Je nach Größe und Risikoprofil der Kapitalverwaltungsgesellschaft erfolgt die Meldung vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich – gemäß §35 KAGB und den ESMA-Leitlinien.

Wie werden AIFM- und AIF-Meldungen an die BaFin übermittelt?

Die Meldungen werden über das MVP-Portal der BaFin oder automatisiert per SOAP-Webservice übermittelt. Das Modul BaFin unterstützt beide Wege vollständig digital und revisionssicher.

In welchem Format müssen BaFin-Meldungen erstellt werden?

Alle Meldungen erfolgen im XML-Format nach ESMA-Standard und werden im GZIP-Format komprimiert. Dadurch ist eine sichere, strukturierte und maschinenlesbare Datenübertragung gewährleistet.

Welche Vorteile bietet das Modul BaFin im Meldewesen?

Es automatisiert die Datenerstellung, reduziert manuelle Eingaben, prüft die Meldungen auf Plausibilität und sorgt für vollständige Compliance mit den gesetzlichen Vorgaben – für maximale Sicherheit und Effizienz im Reporting.

Welche Meldungen können mit dem Modul BZSt erstellt werden?

Das Modul BZSt unterstützt die automatische Erstellung von Meldungen nach CRS, FATCA, DAC6 und FSAK. Dadurch wird die rechtssichere, digitale Steuer- und Finanzberichterstattung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vereinfacht.

Wer ist zur Abgabe von BZSt-Meldungen verpflichtet?

Meldepflichtig sind deutsche Finanzinstitute wie Banken, Investmentunternehmen oder spezifizierte Versicherungsgesellschaften. Zusätzlich können Nutzer und Intermediäre nach DAC6 zur Meldung grenzüberschreitender Steuergestaltungen verpflichtet sein.

Welche Fristen gelten für die Meldungen an das BZSt?

CRS- und FATCA-Meldungen erfolgen jährlich, DAC6-Meldungen innerhalb von 30 Tagen nach dem meldepflichtigen Ereignis, und FSAK-Meldungen bis Ende Februar des Folgejahres. Die genauen Fristen richten sich nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben.

Wie werden Meldungen an das BZSt übermittelt?

Die Übermittlung erfolgt entweder händisch über das BZStOnline-Portal (BOP), per XML-Web Upload oder über die Massendaten-Schnittstelle ELMA. Das Modul BZSt unterstützt alle Wege digital und revisionssicher.

Wer ist zur Abgabe von AIFM- und AIF-Meldungen verpflichtet?

Meldepflichtig sind alle Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen), die alternative Investmentfonds verwalten oder vertreiben – unabhängig davon, ob diese in Deutschland, der EU oder im Ausland ansässig sind.

Welche Vorteile bietet das Modul BZSt für die Finanzberichterstattung?

Es automatisiert die Datenerfassung, prüft Meldungen auf Vollständigkeit und Plausibilität, reduziert manuelle Fehler und stellt die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften sicher – für maximale Transparenz und Compliance.

Welche Meldungen können mit dem Modul Finanzamt erstellt werden?

Das Modul Finanzamt unterstützt die elektronische Erstellung der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung für Personengesellschaften und Gemeinschaften. Alle Einnahmen, Ausgaben und Sonderfälle werden sicher über Elster übermittelt.

Wer muss eine Gewinnfeststellung abgeben?

Meldepflichtig sind Personengesellschaften wie OHG, KG, GbR oder GmbH & Co. KG sowie Gemeinschaften mit einkommensteuerpflichtigen oder körperschaftsteuerpflichtigen Einkünften. Auch Mieteinnahmegemeinschaften oder atypische stille Gesellschaften sind betroffen.

Welche Fristen gelten für die Meldung an das Finanzamt?

Die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung muss wie die Einkommensteuererklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres elektronisch eingereicht werden.

Wie werden Meldungen an das Finanzamt übermittelt?

Die Abgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über das Elster-Portal. Gedruckte Formulare werden nicht akzeptiert. Das Modul Finanzamt erzeugt automatisch das XML-Format, das den amtlichen Vorgaben entspricht.

Welche Inhalte müssen in der Feststellungserklärung enthalten sein?

Erfasst werden alle Einnahmen und Ausgaben der Gesellschaft oder Gemeinschaft, Sonderbetriebseinnahmen, Sonderausgaben und gegebenenfalls private Zahlungen der Beteiligten. Daraus wird der gemeinsame Gewinn oder Verlust berechnet.

Welche Vorteile bietet das Modul Finanzamt?

Das Modul reduziert manuelle Fehler, spart Zeit bei der Erstellung und Übermittlung der Feststellungserklärung und gewährleistet die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben für eine korrekte, digitale Steuerberichterstattung.

Was ist Regulatorisches Meldewesen?

Das regulatorische Meldewesen ermöglicht automatisierte Meldungen an die Bundesbank (BBk), die BaFin, das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) sowie Finanzämter. Gemäß den rechtlichen und technischen Vorgaben.

Was umfasst die BaFin-Meldung für AIFM und AIF?

Das Modul BaFin erstellt automatisierte Meldungen für Verwaltungsgesellschaften (AIFM) und deren Investmentvermögen (AIF) nach den Vorgaben des KAGB und der ESMA. So werden alle regulatorischen Anforderungen effizient und fehlerfrei erfüllt.

Kann das Modul an individuelle Unternehmensstrukturen angepasst werden?

Ja. Die Meldelogik kann an Gesellschaftsstrukturen, Kontenrahmen und bestehende Reporting-Prozesse angepasst werden. Zudem lassen sich neue Meldeformate oder Schnittstellen flexibel integrieren, sobald die Bundesbank diese einführt.

Für wen ist das Modul relevant?

Das Modul richtet sich an Unternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Finanzinstitute mit Meldepflichten nach AWV, AWG oder KAGB – insbesondere bei grenzüberschreitenden Beteiligungen, Investmentvermögen oder internationalen Zahlungsflüssen.

Welche Vorteile bietet das Modul gegenüber einer manuellen Erstellung?

Die automatisierte Datenerfassung aus dem xpecto-System reduziert Fehlerquellen, spart Zeit und sorgt für einheitliche, nachvollziehbare Meldungen. Alle relevanten Beteiligungs-, Bilanz- und Zahlungsdaten werden direkt aus den Modulen übernommen.

Wie erfolgt die Übermittlung der Meldungen an die Bundesbank?

Die Übermittlung erfolgt digital über das Bundesbank-ExtraNet per Filetransfer. Alternativ kann die Ausgabe auch zur manuellen Eingabe im AMS-Portal erfolgen. Die Daten werden gemäß den offiziellen XML-Spezifikationen der Bundesbank erzeugt.

Welche Meldearten deckt das Modul Bundesbank ab?

Das Modul erstellt alle relevanten Meldungen an die Deutsche Bundesbank, darunter K3-/K4-Meldungen zu Auslandsbeteiligungen, Meldungen zu Investmentvermögen (Formulare 10389–10392), sowie Zahlungsbilanzmeldungen (Z4 bis Z15, Z5 bis Z5b). Auch künftige GroMiKV-Reportings sind vorbereitet.

Wie unterstützt das Modul bei der Einhaltung der Meldefristen und Vorgaben?

Das System prüft Fristen automatisch und stellt sicher, dass Meldungen gemäß den Vorgaben der Bundesbank (AWV, AWG, BBankG, CRR) termingerecht erstellt werden. Erinnerungen und Statusanzeigen helfen, Fristversäumnisse zu vermeiden.

Wie sicher sind meine Daten?

Alle Daten werden revisionssicher gespeichert, Zugriffsrechte können granular gesteuert werden, und Änderungen werden protokolliert. Die Datenhaltung kann im eigenen Haus erfolgen, sodass Sie volle Kontrolle behalten.

Welche Vorteile bietet das integrierte Controlling-Modul?

Durch das integrierte Controlling-Modul können Buchhaltungsdaten in Form von Summen- und Saldenlisten in das System importiert und für die Meldungen weiterverarbeitet werden.

Welche Möglichkeiten gibt es für Auswertungen und Berichte?

Über anpassbare Berichts- und Exportfunktionen können Ergebnisse in Excel, PDF oder andere Systeme ausgegeben werden.

Welche Vorteile bietet die Integration mit anderen Modulen?

Durch die Anbindung an Buchhaltung, Controlling und Risikomanagement stehen alle benötigten Daten automatisch bereit. Das reduziert manuelle Arbeit, minimiert Fehler und erhöht die Transparenz im gesamten Meldeprozess.

Wie unterstützt die Lösung die Einhaltung regulatorischer Vorgaben?

Die Anwendung ist an die aktuellen rechtlichen und technischen Anforderungen angepasst. Änderungen, wie neue Meldeformate oder Schnittstellen, werden regelmäßig implementiert. So bleiben Meldungen immer regelkonform.

Kann der gesamte Meldungsprozess automatisiert werden?

Ja. Von der Datenabholung über die Plausibilitätsprüfung bis hin zur Übermittlung können alle Schritte automatisiert werden. Freigabeprozesse mit 4-Augen-Prinzip sorgen dabei für volle Kontrolle und Nachvollziehbarkeit.

Wie werden die Meldungen technisch übermittelt?

Die Software verfügt über direkte Schnittstellen zu den Behörden. Dadurch erfolgt die Datenübertragung digital, sicher und ohne Medienbruch – inklusive Rückmeldung über den Status der Übertragung.

Welche Module sind in dieser Lösungswelt enthalten?

Diese besteht aus folgenden Modulen:

  • Bundesbank
    • Statistik für Investmentvermögen
    • Bestandsmeldungen über grenzüberschreitende Unternehmensbeteiligungen
    • Zahlungsbilanzstatistik – Zahlungsmeldungen und Bestandsmeldungen
  • BaFin
    • AIFMD-Meldung
    • Informationsregister
  • BZSt
    • CRS
    • FATCA
    • FSAK
    • DAC-6
  • Finanzamt
    • Steuererklärung – Gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung
  • Controlling

Jedes Modul adressiert eine spezifische Meldewesen-Anforderung.

Die Module „Statistik für Investmentvermögen“ sowie AIFMD-Meldung sind nur in Kombination lizenzierbar. Das Modul „Informationsregister“ ist nur in Verbindung mit dem Modul „Drittparteien“ erhältlich. Alle weiteren Module sind einzeln verfügbar.

Sie haben weitere Fragen?
Wir sind gerne für Sie da.

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