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IMMO26

14.01.2026–15.01.2026

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FAQ

Wer muss eine Gewinnfeststellung abgeben?

Meldepflichtig sind Personengesellschaften wie OHG, KG, GbR oder GmbH & Co. KG sowie Gemeinschaften mit einkommensteuerpflichtigen oder körperschaftsteuerpflichtigen Einkünften. Auch Mieteinnahmegemeinschaften oder atypische stille Gesellschaften sind betroffen.

Welche Vorteile bietet das Modul Finanzamt?

Das Modul reduziert manuelle Fehler, spart Zeit bei der Erstellung und Übermittlung der Feststellungserklärung und gewährleistet die Einhaltung aller rechtlichen…

Welche Inhalte müssen in der Feststellungserklärung enthalten sein?

Erfasst werden alle Einnahmen und Ausgaben der Gesellschaft oder Gemeinschaft, Sonderbetriebseinnahmen, Sonderausgaben und gegebenenfalls private Zahlungen der Beteiligten. Daraus wird…

Wie werden Meldungen an das Finanzamt übermittelt?

Die Abgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über das Elster-Portal. Gedruckte Formulare werden nicht akzeptiert. Das Modul Finanzamt erzeugt automatisch das XML-Format,…

Welche Fristen gelten für die Meldung an das Finanzamt?

Die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung muss wie die Einkommensteuererklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres elektronisch eingereicht werden.

Welche Meldungen können mit dem Modul Finanzamt erstellt werden?

Das Modul Finanzamt unterstützt die elektronische Erstellung der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung für Personengesellschaften und Gemeinschaften. Alle Einnahmen, Ausgaben und…

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