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IMMO26

14.01.2026–15.01.2026

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FAQ

Welche Finanzprodukte unterstützt Ihre Software und wie profitiere ich davon?

Unsere Software ist speziell darauf ausgelegt, eine breite Palette von Finanzprodukten zu unterstützen, darunter:

  1. Anleihen (Bonds): Unsere Software bietet umfassende Tools zur Verwaltung von Anleihen, einschließlich Zinsberechnungen, Tilgungsplänen und Performance-Tracking. Dies ermöglicht Investoren und Managern, fundierte Entscheidungen zu treffen und das Risiko effektiv zu managen.
  2. Nachrangdarlehen: Die Software erleichtert die Verwaltung von Nachrangdarlehen durch automatisierte Zins- und Tilgungsberechnungen sowie detaillierte Reporting-Funktionen, die eine klare Übersicht über die Finanzlage bieten.
  3. ELTIFs (European Long-Term Investment Funds): Mit speziellen Funktionen zur Verwaltung von ELTIFs unterstützt unsere Software langfristige Investitionsstrategien und sorgt für die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen, um eine nachhaltige Kapitalanlage zu gewährleisten.
  4. AIFs (Alternative Investment Funds): Für AIFs bietet unsere Software maßgeschneiderte Lösungen, die es ermöglichen, komplexe Anlageportfolios effizient zu verwalten, Performance-Daten zu analysieren und regulatorische Berichte zu erstellen.
  5. Tokenisierte Wertpapiere: Durch die Integration von Blockchain-Technologie unterstützt unsere Software die Verwaltung tokenisierter Wertpapiere, wodurch die Transparenz erhöht und die Sicherheit verbessert wird. Dies ermöglicht eine schnellere und effizientere Abwicklung von Transaktionen.
  6. Sonstige Derivate: Unsere Software bietet leistungsstarke Werkzeuge zur Verwaltung verschiedenster Derivate, einschließlich Optionen, Futures und Swaps. Automatisierte Risikobewertungen und Marktanalysen helfen dabei, fundierte Handelsentscheidungen zu treffen.

Diese breite Unterstützung ermöglicht es unseren Nutzern, ihre Investitionen effizient zu verwalten, regulatorische Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig die Sicherheit und Transparenz ihrer Finanzoperationen zu maximieren.

Welche Vorteile bietet das Modul Finanzamt?

Das Modul reduziert manuelle Fehler, spart Zeit bei der Erstellung und Übermittlung der Feststellungserklärung und gewährleistet die Einhaltung aller rechtlichen…

Welche Inhalte müssen in der Feststellungserklärung enthalten sein?

Erfasst werden alle Einnahmen und Ausgaben der Gesellschaft oder Gemeinschaft, Sonderbetriebseinnahmen, Sonderausgaben und gegebenenfalls private Zahlungen der Beteiligten. Daraus wird…

Wie werden Meldungen an das Finanzamt übermittelt?

Die Abgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über das Elster-Portal. Gedruckte Formulare werden nicht akzeptiert. Das Modul Finanzamt erzeugt automatisch das XML-Format,…

Welche Fristen gelten für die Meldung an das Finanzamt?

Die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung muss wie die Einkommensteuererklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres elektronisch eingereicht werden.

Wer muss eine Gewinnfeststellung abgeben?

Meldepflichtig sind Personengesellschaften wie OHG, KG, GbR oder GmbH & Co. KG sowie Gemeinschaften mit einkommensteuerpflichtigen oder körperschaftsteuerpflichtigen Einkünften. Auch…

Welche Meldungen können mit dem Modul Finanzamt erstellt werden?

Das Modul Finanzamt unterstützt die elektronische Erstellung der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung für Personengesellschaften und Gemeinschaften. Alle Einnahmen, Ausgaben und…

Welche Vorteile bietet das Modul BZSt für die Finanzberichterstattung?

Es automatisiert die Datenerfassung, prüft Meldungen auf Vollständigkeit und Plausibilität, reduziert manuelle Fehler und stellt die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften…

In welchem Format müssen die Meldungen erstellt werden?

Alle Meldungen werden im XML-Format nach den amtlichen Datensatzbeschreibungen erstellt. Für Massendatenmeldungen ist eine GZIP-Komprimierung erforderlich. Dadurch ist die Datenübertragung…

Wie werden Meldungen an das BZSt übermittelt?

Die Übermittlung erfolgt entweder händisch über das BZStOnline-Portal (BOP), per XML-Web Upload oder über die Massendaten-Schnittstelle ELMA. Das Modul BZSt…

Welche Fristen gelten für die Meldungen an das BZSt?

CRS- und FATCA-Meldungen erfolgen jährlich, DAC6-Meldungen innerhalb von 30 Tagen nach dem meldepflichtigen Ereignis, und FSAK-Meldungen bis Ende Februar des…

Wer ist zur Abgabe von BZSt-Meldungen verpflichtet?

Meldepflichtig sind deutsche Finanzinstitute wie Banken, Investmentunternehmen oder spezifizierte Versicherungsgesellschaften. Zusätzlich können Nutzer und Intermediäre nach DAC6 zur Meldung grenzüberschreitender…

Welche Meldungen können mit dem Modul BZSt erstellt werden?

Das Modul BZSt unterstützt die automatische Erstellung von Meldungen nach CRS, FATCA, DAC6 und FSAK. Dadurch wird die rechtssichere, digitale…

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