BaFin
Angaben von Verwaltern alternativer Investmentfonds, die nicht von der OGAW-Richtlinie (UCITS) erfasst werden, sowohl über die Gesellschaft (AIFM-Meldung) als auch über die Investmentvermögen (AIF-Meldung).
Umsetzung im Modul Meldewesen
- Erstellung von Meldungen für die BaFin / ESMA
- Gemäß den rechtlichen Vorgaben (§35 KAGB und ESMA-Guideline 24(1) – 24(4))
- AIFM- & AIF-Meldung
- Erstellung ausländischer AIFM-Meldungen möglich
Rechtliche Grundlagen
- § 35 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
- § 44 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 7 KAGB
- Art. 2 bis 5 und 110 sowie Anhang 4 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 in Verbindung mit Art. 3(3)(d) und 24(1), (2) und (4) der AIFMD
- Siehe untenstehenden Link für weitere rechtliche Grundlagen.
Meldepflichtige Unternehmen
- Nach §35 KAGB alle Verwaltungsgesellschaften
- mit Sitz in Deutschland, die AIF im Inland verwalten oder zu verwalten beabsichtigen,
- mit Sitz in Deutschland, die AIF in einem Staat der EU oder des EWR verwalten oder zu verwalten beabsichtigen,
- mit Sitz in Deutschland, die einen AIF, auch soweit dieser seinen Sitz nicht innerhalb der EU oder dem EWR hat, innerhalb der EU oder des EWR vertreiben sowie
- ausländische AIF-Verwaltungsgesellschaften nach Maßgabe des § 35 Abs. 6.
Inhalte der Meldung
- AIFM-Meldungen: Angaben auf Gesellschaftsebene
- AIF-Meldungen: Angaben auf Ebene der Investmentvermögen
Fristen
- Abhängig von den Anforderungen an die jeweilige KVG ist die Meldefrequenz unterschiedlich: vierteljährlich, halbjährlich bzw. jährlich
- Referenzzeitpunkt für den Beginn der Meldepflicht ist für AIF-KVGen, die die Übergangsvorschriften des KAGB anwenden, das Eingangsdatum des Registrierungs- bzw. Erlaubnisantrages.
- Für alle anderen AIF-KVGen ist der Referenzzeitpunkt das Datum der Erlaubniserteilung bzw. das Datum der Registrierung.
- Die Meldepflicht beginnt ab dem 1. Quartal nach dem Referenzzeitpunkt.
- Der Meldezeitraum ist abhängig von der jeweiligen Meldefrequenz.
- Im Anschluss an die Übermittlung der rückwirkenden Meldungen beginnt der standardisierte Meldeturnus gemäß den Vorgaben der ESMA-Leitlinien.
- Siehe untenstehenden Link für Beispiele und weitere Informationen (insb. Punkte 16 und 17).
Meldeweg / Schnittstellen
- Bei der BaFin über das Melde- und Veröffentlichungssystem (MVP-Portal)
- Per SOAP-Webservice (seit 02/2022 von der BaFin ermöglicht)
Technische Grundlagen
- Die Meldung kann ausschließlich im XML-Format entsprechend der von der ESMA publizierten Spezifikation an die BaFin abgegeben werden.
- Die Meldung umfasst eine XML-Datei für die AIFM-Meldungen und eine XML-Datei, in der sämtliche AIF-Meldungen zusammengefasst werden.
- Als Meldedateien sind ausschließlich Dateien erlaubt, die mit GZIP komprimiert worden sind. Die XML-Datei der AIFM-Meldung ist hierbei getrennt von der XML-Datei der AIF-Meldung zu komprimieren.
- Zur Abgabe der Meldung ist eine Anmeldung für das entsprechende MVP-Fachverfahren („AIFMD-Berichtswesen“) erforderlich.
- Erfolgt die Meldung nicht durch die AIF-KVG selbst, muss dem Antrag auf Freischaltung des Fachverfahrens eine gültige Vollmacht beigefügt werden. Diese Freischaltung berechtigt jeweils nur zur Meldung für eine KVG.
- Das Melden von mehreren KVGen in einer Datei ist unzulässig.
Kontakt und Support
- Weiterführende Informationen: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/WA/mb_140815_meldepflicht_aif-vwges-35kagb.html
- Informationen zum MVP-Portal: https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Service/MVPportal/MVPportal_artikel.html;jsessionid=6B2390CAA75696DD233E27748C75FA61.2_cid372?nn=9450978
- AIFMD-Support Team der BaFin: E-Mail: Support-AIFMD-Report@bafin.de
Für Fehler beim Dateiupload bzw. Fragen zum technischen Zugang zur MVP: Support-AIFMD-Report@bafin.de
Informationsregister
Seit dem 17.01.2025 sind Finanzunternehmen an bestimmte Pflichten aus der DORA-Verordnung gebunden. Im Informationsregister werden u.a. alle vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung von durch IKT-Drittdienstleistern bereitgestellte IKT-Dienstleistungen gemäß Art. 28 Abs. 3 UAbs. 4 DORA erfasst.
Umsetzung im Modul Meldewesen
- Erstellung der Informationsregistermeldung an die BaFin
- Verwendung der im Modul Drittparteien hinterlegten Stammdaten und (IKT-)Verträge
- kein kompliziertes Ausfüllen der Excel-Vorlage
Rechtliche Grundlagen
- Kapitel V, Abschnitt I, Artikel 28 Absatz 3 DORA
Fristen:
- jährlich zum 31. März
Meldeweg / Schnittstellen
- Bei der BaFin über das Melde- und Veröffentlichungssystem (MVP-Portal)
Weiterführende Informationen
Geplante Meldungen
BaFin - Solvency II-Reporting
BaFin - CRR II-Reporting
BaFin - VAG-Reporting
Wählen Sie zwischen Desktop- und Web-Version
Das Modul BaFin erstellt automatisierte Meldungen für Verwaltungsgesellschaften (AIFM) und deren Investmentvermögen (AIF) nach den Vorgaben des KAGB und der ESMA. So werden alle regulatorischen Anforderungen effizient und fehlerfrei erfüllt.
Meldepflichtig sind alle Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen), die alternative Investmentfonds verwalten oder vertreiben – unabhängig davon, ob diese in Deutschland, der EU oder im Ausland ansässig sind.
Je nach Größe und Risikoprofil der Kapitalverwaltungsgesellschaft erfolgt die Meldung vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich – gemäß §35 KAGB und den ESMA-Leitlinien.
Die Meldungen werden über das MVP-Portal der BaFin oder automatisiert per SOAP-Webservice übermittelt. Das Modul BaFin unterstützt beide Wege vollständig digital und revisionssicher.
Alle Meldungen erfolgen im XML-Format nach ESMA-Standard und werden im GZIP-Format komprimiert. Dadurch ist eine sichere, strukturierte und maschinenlesbare Datenübertragung gewährleistet.
Es automatisiert die Datenerstellung, reduziert manuelle Eingaben, prüft die Meldungen auf Plausibilität und sorgt für vollständige Compliance mit den gesetzlichen Vorgaben – für maximale Sicherheit und Effizienz im Reporting.


