FinA - Elektr. Steuererklärung - Gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung
Eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung muss abgegeben werden, wenn mehrere Personen Einkünfte aus einer Einkunftsquelle erhalten. Wenn Personengesellschaften oder Gemeinschaften einkommensteuerpflichtig sind, wird eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung abgegeben. Sie stellt eine separate Erklärungsform dar, die auf einem eigenen Formular unter einer eigenen Steuernummer angefertigt wird.
Für jedes Unternehmen, jede Gesellschaft, jede Gemeinschaft oder jeden Gegenstand der Einkünfteerzielung wird eine eigene Feststellungserklärung erforderlich. Das ist z.B. der Fall, wenn ein Ehepaar gemeinsam eine Photovoltaik-Anlage betreibt oder ein Geschwisterpaar ein gemeinsames Haus vermietet. Dies ist auch z. B. bei der OHG, KG, GbR oder der GmbH & Co. KG oder einer Mieteinnahmegemeinschaft oder atypische stillen Gesellschaft der Fall.
Umsetzung im Modul Meldewesen
- Erstellung der elektronischen Steuererklärung > Verfahren „Gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung“
- Gemäß den rechtlichen und technischen Vorgaben
- Stichworte: FEIN, Est 1 B, FB, FE 1, FE 2, Elster
Rechtliche Grundlagen
- §§ 179, 180, 181, 182 AO; R B 154 ErbStR 2011, §35 EStG, § 180 Abs. 2 AO; LfSt Bayern, Verfügung v. 8.2.2016, S 0619.1.1-1/6 St42 und LfSt Bayern, Verfügung v. 16.12.2014, S 0121.1.1-2/4 St42.
Formular Elster: ESt 1 B, und Anlagen FB (Feststellungsbeteiligte) und FE 1 (Einkünfte).
Voraussetzungen:
Beteiligte an Personengesellschaften und Gemeinschaften,
- mit einkommensteuerpflichtigen oder körperschaftsteuerpflichtigen Einkünften,
- mit ausländischen Einkünften, die nach einem DBA freigestellt, aber bei der Festsetzung der Steuern der beteiligten Personen von Bedeutung sind,
- für die am Schluss des Feststellungszeitraums ein verbleibender verrechenbarer Verlust festzustellen ist.
Für die vollständige Abgabe einer Feststellungserklärung sind Angaben auf mindestens folgenden Anlagen erforderlich:
- Hauptvordruck
- Anlage FB
- Einkünfte/Anlage FE 1
Meldepflichtige Unternehmen
Personengesellschaften und Gemeinschaften.
Inhalte der Meldung
In der Feststellungserklärung werden alle Ausgaben und Einnahmen der Gesellschaft oder Gemeinschaft erfasst. Auch die Ausgaben von Beteiligten, die diese aus dem Privatvermögen gezahlt haben, sowie Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben werden erfasst. Aus den Angaben wird der gemeinsame Gewinn/Verlust errechnet.
Fristen
Muss, wie die Einkommensteuererklärung, bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Feststellungsfinanzamt eingereicht werden.
Meldeweg / Schnittstellen
Per Elster: die Abgabe der Feststellungserklärung erfolgt elektronisch und authentifiziert. Das bedeutet, dass die Steuerpflichtigen die gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung nicht auf gedruckten Formularen abgeben können, sondern dies rein elektronisch durchführen.
Technische Grundlagen
- Die Meldung kann ausschließlich im XML-Format abgegeben werden. Dieses muss den Vorgaben der amtlichen Datensatzbeschreibung entsprechen.
- Notwendig ist eine Registrierung über das Formular „Automatischer Austausch von Steuergestaltungen (DAC 6)“
- Dort auch: Angabe der gewünschten Schnittstelle (BOP-Formular und/oder ELMA-Massendatenschnittstelle)
- Einer Anmeldung bedarf es lediglich für den Sender der Daten, d.h. für die meldende Stelle, die die Daten letztlich an das BZSt übermittelt (Fremddienstleister oder das Finanzinstitut selbst).
- Ist keine aktive BZSt-Nummer und kein gültiger Login (gleich BOP-Zertifikat) vorhanden, so ist zusätzlich eine Portalregistrierung durchzuführen.
- Besonderheit für Massendatenmelder: Neben der oben genannten Anmeldung muss nach erfolgter Rückmeldung durch das BZSt zusätzlich in jedem Fall eine Freischaltung zur Nutzung der Massendatenschnittstelle (ELMA) erfolgen.
- Das BOP-Zertifikat ist zwei Jahre gültig. Zum Ablauf des Zertifikats wird in der Regel eine Benachrichtigung per E-Mail versandt. Erfolgt daraufhin ein normales Login im BOP, wird das Zertifikat automatisch verlängert und alle Konten bleiben erhalten.
Kontakt und Support
Weiterführende Informationen:
Wählen Sie zwischen Desktop- und Web-Version
Das Modul Finanzamt unterstützt die elektronische Erstellung der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung für Personengesellschaften und Gemeinschaften. Alle Einnahmen, Ausgaben und Sonderfälle werden sicher über Elster übermittelt.
Meldepflichtig sind Personengesellschaften wie OHG, KG, GbR oder GmbH & Co. KG sowie Gemeinschaften mit einkommensteuerpflichtigen oder körperschaftsteuerpflichtigen Einkünften. Auch Mieteinnahmegemeinschaften oder atypische stille Gesellschaften sind betroffen.
Die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung muss wie die Einkommensteuererklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres elektronisch eingereicht werden.
Die Abgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über das Elster-Portal. Gedruckte Formulare werden nicht akzeptiert. Das Modul Finanzamt erzeugt automatisch das XML-Format, das den amtlichen Vorgaben entspricht.
Erfasst werden alle Einnahmen und Ausgaben der Gesellschaft oder Gemeinschaft, Sonderbetriebseinnahmen, Sonderausgaben und gegebenenfalls private Zahlungen der Beteiligten. Daraus wird der gemeinsame Gewinn oder Verlust berechnet.
Das Modul reduziert manuelle Fehler, spart Zeit bei der Erstellung und Übermittlung der Feststellungserklärung und gewährleistet die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben für eine korrekte, digitale Steuerberichterstattung.


