Statistik für Investmentvermögen
Angaben über offene und geschlossene Investmentvermögen, unter anderem über die Höhe und Zusammensetzung des Fondsvermögens, den Anteilumlauf und Anteilabsatz, die Ausgabe- und Rücknahmepreise sowie die Mittelzu- und -abflüsse.
Umsetzung im Modul Meldewesen
- Erstellung von Meldungen für die Bundesbank
- Gemäß den rechtlichen und technischen Vorgaben
- 10389 bis 10392-Formulare / -Meldungen
Rechtliche Grundlagen
- Anordnung Nr. 8003/20131 der Deutschen Bundesbank
Meldepflichtige Unternehmen
- KVGen und extern verwaltete Investmentgesellschaften im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB).
Inhalte der Meldung
- Formular 10389: Allgemeine Angaben zur meldenden Gesellschaft
- Formular 10390: Allgemeine Angaben für das einzelne Investmentvermögen
- Formular 10391: Monatliche Meldung für Investmentvermögen
- Formular 10392: Monatliche Meldung für Investmentvermögen (ohne Geldmarktfonds) -Bereinigungen infolge Neubewertung
Fristen
- Formulare 10389 und 10390: Unverzüglich nach Gründung der Gesellschaft bzw. Auflegung des Investmentvermögens, der Bildung von Anteilklassen oder Teilfonds sowie nach Änderung von Merkmalen
- Formulare 10391 und 10392: Monatliche Meldung für jedes Investmentvermögen bis zum fünften Geschäftstag des auf den Berichtsmonat folgenden Monats
Meldeweg / Schnittstellen
- Bei der Bundesbank über das Bundesbank-ExtraNet per ExtraNet-Filetransfer
- Alternativ händisch in der Online-Erfassungsmaske des Allgemeinen Meldeportals Statistik (AMS)
Technische Grundlagen
Die Meldungen sind nach dem von der Bundesbank vorgeschriebenen Datenaustauschformat XML und unter Beachtung der technischen Vorgaben zur elektronischen Datenübermittlung abzugeben.
Kontakt und Support
- Weiterführende Informationen: https://www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/bankenstatistik/statistik-ueber-investmentvermoegen-604682
- Rechtliche Grundlagen: https://www.bundesbank.de/resource/blob/613160/f20f46898da4da29f1fc1512dc8d1368/mL/2013-11-26-8003-data.pdf
- Technische Grundlagen: https://www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/bankenstatistik/formate-xml
Bestandsmeldungen über grenzüberschreitende Unternehmensbeteiligungen K3 und K4
Angaben über Vermögen von Inländern im Ausland sowie Angaben über Vermögen von Ausländern im Inland.
Umsetzung
Erstellung von Meldungen für die Bundesbank
Gemäß den rechtlichen und technischen Vorgaben
K3- & K4-Formulare /-Meldungen
Rechtliche Grundlagen
§ 64 und § 65 der Außenwirtschaftsverordnung in Verbindung mit dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG)
Meldepflichtige Unternehmen
Meldepflichtig sind Unternehmen und Privatpersonen mit einer Bilanzsumme von mehr als 3 Mio Euro, wenn ihnen oder wirtschaftlich verbundenen Ausländern 10 % oder mehr der Anteile oder Stimmrechte an in- oder ausländischen Unternehmen zuzurechnen sind.
Ist ein unmittelbar im Ausland gehaltenes Unternehmen vom deutschen Investor abhängig (Mehrheitsbeteiligung), so sind auch die weiteren ausländischen Beteiligungen zu melden.
Wird ein inländisches Unternehmen mehrheitlich von Ausländern gehalten, sind auch dessen abhängige inländische Unternehmen mit mehr als 50 % Beteiligung zu melden.
Inhalte der Meldung
Allgemeine Angaben über Person oder Unternehmen des Meldepflichtigen
Liste mit Angaben zu Firmen und Sitz der Unternehmen im Ausland oder zu ausländischen Anteilseignern
Angaben über diese Unternehmen, inklusive Bilanzen
Bei börsennotierten Unternehmen zusätzlich: Börsenwert der Beteiligung am Bilanzstichtag sowie ISIN
Mittelbare Beteiligungen des Meldepflichtigen oder der Ausländer, falls relevant
Fristen
Einmal jährlich spätestens bis zum letzten Werktag des sechsten Monats nach dem Bilanzstichtag des Melders.
Meldeweg / Schnittstellen
Bei der Bundesbank über das Bundesbank-ExtraNet per ExtraNet-Filetransfer
Alternativ händisch in der Online-Erfassungsmaske des Allgemeinen Meldeportals Statistik (AMS)
Technische Grundlagen
Die Meldungen sind im von der Bundesbank vorgeschriebenen Datenaustauschformat XML abzugeben und müssen die technischen Vorgaben zur elektronischen Datenübermittlung erfüllen.
Kontakt und Support
Weiterführende Informationen:
https://www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/aussenwirtschaft-formular-center/meldeformulare-k-3-und-k-4-604706
Hintergrund
Die Meldung dient der Ermittlung statistischer Informationen über die Höhe und Struktur der deutschen Direktinvestitionen im Ausland sowie der ausländischen Direktinvestitionen im Inland. Aufgrund des hohen Grades der weltwirtschaftlichen Verflechtung Deutschlands sind diese Informationen dringend erforderlich.
Zahlungsbilanzstatistik - AWZEL Zahlungsmeldungen
Die Zahlungsbilanz erfasst für einen bestimmten Zeitraum wertmäßig alle wirtschaftlichen Transaktionen zwischen Inländern und Ausländern. Abzugeben sind Zahlungsmeldungen und Bestandsmeldungen.
Umsetzung im Modul Meldewesen
- Erstellung von Meldungen für die Bundesbank
- Gemäß den rechtlichen und technischen Vorgaben
- AWZEL / Z4, Z8, Z10 bis Z15-Formulare / -Meldungen
Rechtliche Grundlagen
Trägerin der Zahlungsbilanzstatistik ist die Deutsche Bundesbank auf Grundlage von § 18 BBankG, § 26 AWG, § 55 AWV und des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (AHStatGes).
Meldungsart
AWZEL Zahlungsmeldungen
Meldepflichtige Unternehmen
Juristische (und natürliche) Personen und Personengesellschaften mit Sitz oder Ort der Leitung im Inland.
Inhalte der Meldung
-
- Formulare Z 4 bzw. Z 10: Zahlungen von mehr als 12.500 Euro oder Gegenwert, die von Ausländern oder für deren Rechnung von Inländern entgegengenommen werden oder an Ausländer oder für deren Rechnung an Inländer geleistet werden
- Formular Z 8: Für Seeschiffahrtsunternehmen gelten darüber hinaus spezielle zusätzliche Meldeverpflichtungen (siehe Link unten)
Geldinstitute haben zusätzlich monatlich folgende Meldungen abzugeben:
- Formular Z 10: Wertpapiergeschäfte und Finanzderivate mit Ausländern (für eigene oder fremde Rechnung)
- Formular Z 11: Zahlungen für Wertpaper-Erträge im Außenwirtschaftsverkehr
- Formular Z 12: Zahlungseingänge/-ausgänge im Reiseverkehr: Karten-Umsätze
- Formular Z 13: Zahlungseingänge/-ausgänge im Reiseverkehr: Sorten und Fremdwährungsreiseschecks
- Formular Z 14: Zinseinnahmen und zinsähnliche Erträge im Außenwirtschaftsverkehr (ohne Wertpapierzinsen)
- Formular Z 15: Zinsausgaben und zinsähnliche Aufwendungen im Außenwirtschaftsverkehr (ohne Wertpapierzinsen)
Für die Formulare Z 4, Z 10, Z 14 und Z 15 besteht eine Meldefreigrenze von 12.500 Euro oder Gegenwert. Die Formulare Z 11, Z 12 und Z 13 sind hingegen ohne Meldefreigrenze zu melden.
Fristen
- Formulare Z 4 bzw. Z 10: Zahlungen für die Veräußerung oder den Erwerb von Wertpapieren und Finanzderivaten sowie Zahlungen im Zusammenhang mit der Einlösung von Wertpapieren sind bis zum 5. Kalendertag des auf die Zahlung folgenden Monats zu melden. (monatlich)
- Formulare Z 4 bzw. Z 10: Alle weiteren Zahlungen sind bis zum 7. Kalendertag des auf die Zahlung folgenden Monats zu melden. (monatlich)
Für Geldinstitute gelten zusätzlich folgende Meldefristen:
- Formulare Z 10 bis Z 15: Monatlich bis zum 5. Kalendertag des auf den Berichtsmonat folgenden Monats
- Formular Z 4: Monatlich bis zum 7. Kalendertag des auf den Berichtsmonat folgenden Monats
Meldeweg / Schnittstellen
- Bei der Bundesbank über das Bundesbank-ExtraNet per ExtraNet-Filetransfer
- Alternativ händisch in der Online-Erfassungsmaske des Allgemeinen Meldeportals Statistik (AMS)
Technische Grundlagen
Die Meldungen sind nach dem von der Bundesbank vorgeschriebenen Datenaustauschformat XML und unter Beachtung der technischen Vorgaben zur elektronischen Datenübermittlung abzugeben.
Kontakt und Support
Weiterführende Informationen:
Hintergrund
Die Meldungen dienen der Erstellung der Zahlungsbilanz und des Auslandsvermögensstatus der Bundesrepublik Deutschland sowie der Statistik über Direktinvestitionsbestände. Dadurch geben sie den für Wirtschafts- und Währungspolitik zuständigen Stellen, aber auch Verbänden, Unternehmen und der Wissenschaft valide Informationen über Grad und Struktur der außenwirtschaftlichen Verflechtungen Deutschlands mit der übrigen Welt an die Hand.
Zahlungsbilanzstatistik - AUSWI Bestandsmeldungen über Auslandsforderung und -verbindlichkeiten
Die Zahlungsbilanz erfasst für einen bestimmten Zeitraum wertmäßig alle wirtschaftlichen Transaktionen zwischen Inländern und Ausländern. Abzugeben sind Zahlungsmeldungen und Bestandsmeldungen.
Umsetzung im Modul Meldewesen
- Erstellung von Meldungen für die Bundesbank
- Gemäß den rechtlichen und technischen Vorgaben
- AUSWI / Z5, Z5A, Z5B-Formulare / -Meldungen
Rechtliche Grundlagen
Trägerin der Zahlungsbilanzstatistik ist die Deutsche Bundesbank auf Grundlage von § 18 BBankG, § 26 AWG, § 55 AWV und des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (AHStatGes).
Meldungsart
AUSWI Bestandsmeldungen
Meldepflichtige Unternehmen
- Inländische juristische (und natürliche) Personen (ausgenommen Monetäre Finanzinstitute (MFIs), Investmentaktiengesellschaften, KVGen bzgl. ihrer Investmentfonds) (Gruppe 1)
- Inländische Unternehmen, deren Auslandsforderungen oder -verbindlichkeiten mehr als 500 Mio Euro betragen (Gruppe 2)
Inhalte der Meldung
Es werden folgende meldepflichtige Inhalte unterschieden:
-
- Formular Z 5: Forderungen und Verbindlichkeiten aus Finanzbeziehungen mit ausländischen Geldinstituten
- Formular Z 5a Blatt 1: Forderungen und Verbindlichkeiten aus Finanzbeziehungen mit ausländischen Nichtbanken
- Formular Z 5a Blatt 2: Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber ausländischen Nichtbanken aus dem Waren- und Dienstleistungsverkehr (Exportforderungen und lmportverbindlichkeiten einschließlich geleisteter und entgegengenommener Vorauszahlungen)
- Formular Z 5b: Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Ausländern aus derivativen Finanzinstrumenten
- Für Bestandsmeldungen über Unternehmensbeteiligungen siehe Bereich AWS (betrifft die Formulare K 3 und K 4)
Fristen
- Formular Z 5: Monatlich bis zum 10. Tag nach Ablauf eines Monats
- Formular Z 5a: Monatlich bis zum 20. Tag nach Ablauf eines Monats
- Formular Z 5b: Spätestens bis zum 50. Kalendertag nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres / nach Ende des Berichtsquartals
Meldeweg / Schnittstellen
- Bei der Bundesbank über das Bundesbank-ExtraNet per ExtraNet-Filetransfer
- Alternativ händisch in der Online-Erfassungsmaske des Allgemeinen Meldeportals Statistik (AMS)
Technische Grundlagen
Die Meldungen sind nach dem von der Bundesbank vorgeschriebenen Datenaustauschformat XML und unter Beachtung der technischen Vorgaben zur elektronischen Datenübermittlung abzugeben.
Kontakt und Support
Weiterführende Informationen:
Hintergrund
Die Meldungen dienen der Erstellung der Zahlungsbilanz und des Auslandsvermögensstatus der Bundesrepublik Deutschland sowie der Statistik über Direktinvestitionsbestände. Dadurch geben sie den für Wirtschafts- und Währungspolitik zuständigen Stellen, aber auch Verbänden, Unternehmen und der Wissenschaft valide Informationen über Grad und Struktur der außenwirtschaftlichen Verflechtungen Deutschlands mit der übrigen Welt an die Hand.
Geplante Meldungen
BBk - GroMiKV-Reporting
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Das Modul erstellt alle relevanten Meldungen an die Deutsche Bundesbank, darunter K3-/K4-Meldungen zu Auslandsbeteiligungen, Meldungen zu Investmentvermögen (Formulare 10389–10392), sowie Zahlungsbilanzmeldungen (Z4 bis Z15, Z5 bis Z5b). Auch künftige GroMiKV-Reportings sind vorbereitet.
Das System prüft Fristen automatisch und stellt sicher, dass Meldungen gemäß den Vorgaben der Bundesbank (AWV, AWG, BBankG, CRR) termingerecht erstellt werden. Erinnerungen und Statusanzeigen helfen, Fristversäumnisse zu vermeiden.
Die Übermittlung erfolgt digital über das Bundesbank-ExtraNet per Filetransfer. Alternativ kann die Ausgabe auch zur manuellen Eingabe im AMS-Portal erfolgen. Die Daten werden gemäß den offiziellen XML-Spezifikationen der Bundesbank erzeugt.
Die automatisierte Datenerfassung aus dem xpecto-System reduziert Fehlerquellen, spart Zeit und sorgt für einheitliche, nachvollziehbare Meldungen. Alle relevanten Beteiligungs-, Bilanz- und Zahlungsdaten werden direkt aus den Modulen übernommen.
Das Modul richtet sich an Unternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Finanzinstitute mit Meldepflichten nach AWV, AWG oder KAGB – insbesondere bei grenzüberschreitenden Beteiligungen, Investmentvermögen oder internationalen Zahlungsflüssen.
Ja. Die Meldelogik kann an Gesellschaftsstrukturen, Kontenrahmen und bestehende Reporting-Prozesse angepasst werden. Zudem lassen sich neue Meldeformate oder Schnittstellen flexibel integrieren, sobald die Bundesbank diese einführt.


